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Kosten & Richtlinien

Die Kosten für Abklärungs- und Therapiesitzungen können seit dem 1. Juli 2022 über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine Anordnung von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder Psychiaterin/Psychiater benötigen. Zudem beteiligen sich viele Zusatzversicherungen an den Kosten psychologischer Psychotherapie, klären Sie das am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. 

Sitzungen sind jeweils dienstags und mittwochs in der Praxis oder per Videokonferenz möglich.

Richtlinien bei Terminabsagen:

Diese Richtlinien gelten für die Absage mündlich oder schriftlich vereinbarter Sitzungstermine.

  • Im Verhinderungsfall müssen Sitzungen mindestens 2 Arbeitstage (48 Stunden) im Voraus abgesagt werden. Termine am Dienstag müssen entsprechend spätestens am Freitag abgesagt werden.

  • Bei Nichteinhalten der oben angegebenen Frist wird der Termin vollumfänglich verrechnet.

  • Sitzungen können schriftlich per E-Mail, SMS, oder WhatsApp abgesagt werden. Mündliche Absagen per Telefon sind aufgrund unsicherer Erreichbarkeit nicht möglich.

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